Agrarförderung / Anträge hierzu

Der Rat der Europäischen Union hat am 20. September 2005 die Verordnung zur "Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums" (ELER-Verordnung) erlassen. Die ebenfalls dort vereinbarte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bildet mit ihren Verordnungen (aktuell im Zeitrahmen 2014 - 2020) den Rahmen der Politik für ländliche Räume und stellt dem landwirtschaftlichen Betrieb im Wesentlichen folgende Förderungen bereit:

 

  • Grundförderung für landwirtschaftliche Betriebe (GAP-Antrag)
  • Gewährung von Zuwendungen aus dem Niedersächsischen und Bremer Agrar- Umweltprogramm (NAU/BAU)
  • Förderungen im Bereich des Kooperationsprogramms Naturschutz (KoopNat)
  • Beratung im Rahmen betrieblicher Managementsysteme (EMS)
  • Betriebliche Steuerentlastungen (Diesel-Antrag, Rückerstattung Energiekosten)

 

Zurzeit in Deutschland häufig diskutierte Themen sind neben Klimawandel, Energiewende und gesamteuropäischer Wirtschaft, die allgemeine Landwirtschaft mit Erzeugung, Produkt und Nährstoffkreislauf. Die Gründe hierfür sind vielfältig und zielen auf eine Landwirtschaft mit umweltverträglicher, ressourcenschonender und tiergerechter Wirtschaftsweise ab. Die 2013 in Brüssel verhandelten Fördergelder für die Landwirtschaft werden die oben  genannten Kernforderungen bei der Vergabe stärker in den Fokus nehmen.

Schon heute sind die EU-Agrarzahlungen an Verpflichtungen im Umweltschutz, der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und dem Tierschutz verknüpft – Cross-Compliance genannt. Alle Vorschriften sind in einer EU Verordnung geregelt, die in den Mitgliedstaaten durch Umsetzungsbestimmungen eine Ergänzung finden. 

 

Siehe hierzu: http://www.gesetze-im-internet.de/direktzahlverpflg 

http://www.gesetze-im-internet.de/direktzahlverpflv/

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32009R0073:DE:NOT

 

Neben den Grundanforderungen an die Betriebsführung ist vor allem die Regelung zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in „gutem landwirtschaftlichen Zustand“ von besonderem Interesse. Hier gibt es derzeit eine Reihe von Bestimmungen, etwa zur Erhaltung von Dauergrünlandflächen, aber auch Förderprogramme, etwa die Zuwendungen aus dem Agrar- Umweltprogramm oder das Kooperationsprogramme Naturschutz (KoopNat).

 

Ich berate Sie gerne, welche der vielen internationalen und nationalen Förderprogramme auf Ihren landwirtschaftlichen Betrieb zutreffen und helfe Ihnen bei der Antragstellung. Sprechen Sie mich an!

 

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