Betriebsbüroführung
Die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes wird aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und den Verpflichtungen zur Dokumentation bestimmter betrieblicher Vorgänge immer komplexer.
Ich helfe Ihnen, mit diesen Anforderungen umzugehen und unterstütze Sie bei der Erstellung und der Dokumentation notwendiger Nachweise. Dies könnte z.B. für die Bereiche der Pflanzenschutzmittelverwendung sowie der Düngeverordnung geschehen. Daneben berate ich Sie gerne hinsichtlich gängiger EDV-Lösungen für die Bereiche der Boden- und oder Pachtflächenverwaltung, Schweine- oder Rinderhaltung usw.
Pflanzenschutzmittelverordnung
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist vom Gesetzgeber in der „Verordnung über Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzgeräte (Pflanzenschutzmittelverordnung)“ geregelt. Die Verordnung gibt Regeln im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und die Dokumentation des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (Ackerschlagkartei) vor. Für die Führung der Ackerschlagkartei stehen geeignete Formulare und EDV-Lösungen zur Verfügung.
Düngeverordnung - DüV, Nährstoffvergleich,
Optimierung von Nährstoffkreisläufen
Die „Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen“ (Düngeverordnung - DüV) regelt die Anwendung von „Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen“ und soll so „stoffliche Risiken durch die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und auf anderen Flächen“ verringern. Landwirtschaftliche Betriebe müssen gemäß der Verordnung alle stofflichen Prozesse schriftlich erfassen und die Stoffe in Hinblick auf Erzeugung, Annahme, Abgabe und Einsatz in ein Verhältnis setzen und Nachweisen. Daneben gibt es eine Reihe von Ausführungsbestimmungen (etwa zum Ausbringen von tierischen Dungstoffen und dem ergänzenden Einsatz von Kunstdünger), die nicht nur einzuhalten, sondern auch in einem sog. Nährstoffvergleich jährlich zum 31. März jeden Jahres zu protokollieren sind.
Der Nährstoffvergleich ist dabei nicht nur Pflicht! Er kann unter Umständen auch eine Chance sein, um jahrzehntelange Gewohnheiten im Einsatz von Düngemitteln zu überprüfen. Nicht selten lassen sich so die Nährstoffkreisläufe nachhaltig und kostensparend optimieren.
Emissionserklärungen
Beitriebe, die eine bestimmte Größenordnung überschreiten, müssen Ihre Emissionen an Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden regelmäßig in einem Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) veröffentlichen. In der Landwirtschaft betrifft das derzeit hauptsächlich Betriebe mit Geflügelhaltung, insbesondere den Bereich der Hähnchenmast. Diese Emissionserklärungen müssen jährlich abgegeben werden.
Weiterhin unterliegen einzelne Betriebe der 11. BundesImmissionsschutz-verordnung (11.BImSchV) und haben eine Erklärungspflicht hinsichtlich der Schadstofffreisetzung. Die Erklärungen werden 4jährig notwendig, das nächste Erklärungsjahr ist 2012. Die Erklärungen für PRTR und 11. BImSchV erfolgen elektronisch in der betrieblichen Umweltdatenberichtertstattung (BUBE-online).
Die notwendigen Erklärungen kann ich auf Grundlage Ihrer mir mitgeteilten Daten in dem Erfassungssystem BUBE-online vornehmen. Gerne bespreche ich mit Ihnen die dafür notwendigen Schritte.
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